Häufige Fragen

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Wie sieht Nachbehandlung nach einem ästhetischen Gesichtseingriff aus?

  • Straffungsoperation Gesicht
    Sie sollten das Gesicht / den Hals in den ersten beiden Tagen mit feuchten Kompressen und weichen Kühlelementen regelmäßig für ca. 20 Minuten kühlen. Während des Aufenthaltes in der Klinik erhalten Sie dafür eine spezielle kühlende Maske. Eine Dauerkühlung darf nicht vorgenommen werden, da die Haut sonst geschädigt werden könnte. Bitte schlafen Sie in den ersten Tagen mit erhöhtem Oberkörper, um das Abklingen der Schwellung zu unterstützen. Sie können die Abschwellung durch ausgewählte Medikamente unterstützen (Arnika, Ananasenzyme oder spezielle Rheumamittel, zum Beispiel Diclofenac). Achten Sie dabei bitte auf die Empfehlungen Ihres Operateurs. Der erste Verband wird am ersten Tag nach der Operation entfernt, ebenso wie eventuell notwendige Drainagen. Am zweiten Tag nach der Operation werden die Haare gewaschen. Der Fadenzug erfolgt nach ca. einer Woche. Sie können die Wundheilung im Bereich der Nähte nach dem Fadenzug durch das Auftragen von fettenden Salben unterstützen.
  • Doppelkinn / Kinnkorrektur
    Nach der Operation wird für einige Tage ein Tape-Verband getragen, der die Heilung und Abschwellung unterstützt. Der Fadenzug erfolgt nach ca. einer Woche.
  • Profilplastiken sowie Midfacelift
    Wenn vom Mund aus operiert wurde, darf die Wunde beim Zähneputzen nicht berührt werden. Um Reizungen zu vermeiden, verzichten Sie bitte auf Bohnenkaffee und Alkohol, solange die Wunde noch frisch ist und nicht verheilt. Verzichten Sie in dieser Zeit auch auf Rauchen. Während der Wundheilung sollten Sie möglichst wenig sprechen und lachen.

Was passiert nach einer Straffungsoperation im Gesicht?

Sie müssen mit einem Spannungsgefühl der Haut, Schwellungen und Blutergüssen im Gesicht rechnen. Ein Taubheitsgefühl im Bereich des gesamten Gesichtes ist in der ersten Zeit nach der Operation ebenfalls normal. Die Schwellung nimmt in den ersten beiden Tagen deutlich zu, um sich dann in den folgenden zwei bis drei Wochen ebenso wie die Blutergüsse zurückzubilden. Nach zwei bis drei Wochen sind Sie wieder gesellschaftsfähig. Das Ergebnis kann frühestens nach 2 – 3 Monaten beurteilt werden. Eine abschließende Beurteilung ist frühestens nach einem halben Jahr sinnvoll.

Sind nach einem Facelift / einer Straffungsoperation alle Falten verschwunden?

Nicht alle Falten verschwinden nach einer Straffungsoperation im Gesicht. Der natürliche Alterungsprozess der Haut wird durch die Operation nicht gestoppt, aber Sie erhalten ein deutlich jüngeres und frischeres Aussehen. Es wird Wert auf ein natürliches und typgerechtes Ergebnis gelegt und dafür sollte die Mimik erhalten bleiben. Ein komplett faltenfreies Gesicht wirkt oft unnatürlich, maskenhaft und operiert und sollte nicht das Ziel der Behandlung sein. Der Behandlungserfolg hält bei Straffungsoperationen durchschnittlich 6 - 8 Jahre an. Eine Wiederholung der Behandlung ist dann möglich.

Verbleiben nach einem Facelift / einer Straffungsoperation im Gesicht auffällige Narben?

Heutzutage wird die oberflächliche Haut sehr sorgfältig behandelt und der eigentliche Straffungseffekt nicht durch die Entfernung überschüssiger Haut erzielt, sondern durch die Formung des unterliegenden Gewebes. Der sich daraus ergebende Hautüberschuß wird vorsichtig entfernt und die Haut locker und ohne Spannung vernäht. Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Narben später fein und unauffällig sind.

  • Facelift
    Die Narben werden nach Möglichkeit so platziert, dass sie im Haaransatz liegen sowie in den natürlichen Falten vor dem Ohr verlaufen, ohne das Ohrläppchen zu verziehen.
  • Midfacelift/Mittelgesichtsanhebung
    Der Hautschnitt erfolgt knapp unterhalb der Wimpernreihe des Unterlides, so dass die Narbe später nahezu unsichtbar ist.
  • Direktes Brauenlift
    Bei einem direkten Brauenlift verbleibt am oberen Brauenrand eine meist unauffällige Narbe. Diese kann, falls sie doch zu sehen ist, später leicht überschminkt werden.

Was kann ich tun, um das Ergebnis der Gesichtsoperation positiv zu beeinflussen?

  • Rauchen einstellen
    Das Rauchen sollte mindestens 4-6 Wochen vor und nach der Operation eingestellt werden. Rauchen führt zu Durchblutungsstörungen der Haut und es kann in der Folge zu Wundheilungsstörungen, Infektionen und auffälligen Narben kommen.
  • Bei Straffungsoperationen im Gesicht müssen Sie einige Punkte zur Frisur beachten:
    Tragen Sie Ihr Haar normalerweise sehr kurz, kann es hilfreich sein, es in Vorbereitung auf die Operation etwas wachsen zu lassen, um die frischen Operationsnarben in der Anfangszeit besser kaschieren zu können. Kommen Sie zur Operation mit frisch gewaschenen Haaren und verzichten Sie auf Haarspray und Haarfestiger. Bitte tönen oder färben Sie Ihr Haar eine Woche vor der geplanten Operation nicht. Zwei Wochen nach der Operation ist dies normalerweise wieder möglich.
  • Medikamente überprüfen
    Schmerz- und fiebersenkende Medikamente, die Acetylsalicylsäure (z.B. Aspirin®, ASS®, Godamed®, Thomapyrin®) enthalten, stören die Blutgerinnung und dürfen daher zwei Wochen vor der geplanten Operation nicht eingenommen werden. Bitte nehmen Sie auch vier Wochen nach der Operation keine azetylsalizylsäurehaltigen Schmerzmittel ein (Eine Nachblutung im Operationsgebiet könnte die Folge sein.). Sind Sie auf Medikamente angewiesen, die die Blutgerinnung beeinflussen, besprechen Sie unbedingt mit Ihrem behandelnden Arzt, ob das Absetzen dieser Medikamente möglich oder eine Umstellung der Medikation nötig ist. Das Absetzen darf jedoch nicht mit einer erhöhten Gefahr der Gerinnselbildung (Thrombose, Embolie) verbunden sein. Informieren Sie Ihren Operateur und den Narkosearzt genau über Ihre Vorerkrankungen und Medikamente. Dazu gehört auch, dass Sie Ihren Operateur über Allergien, z.B. gegen Pflaster, Latex oder Desinfektionsmittel informieren.
  • Allgemeinärztliche Untersuchung
    Denken Sie daran: bei einer rein ästhetischen Operation handelt es sich um einen Wahleingriff, der nicht medizinisch notwendig ist, und der daher gut vorbereitet sein muss. Lassen Sie Ihren Gesundheitszustand durch Ihren Hausarzt checken. Dabei wird die Narkose- und Operationsfähigkeit eingeschätzt.
  • Das Risiko von Infektionen verringern
    Schminken Sie sich sorgfältig ab und benutzen Sie, wenn zusätzlich ein Eingriff an den Augenlidern geplant ist, ein bis zwei Tage vor der geplanten Operation kein Augen-Make-up. Nach zwei bis drei Tagen können Sie wieder duschen. Wurden Pflaster aufgetragen, achten Sie bitte darauf, dass diese nicht nass werden. Tragen Sie nach der Operation nicht zu früh wieder Make-up auf. Richten Sie sich dabei nach den Empfehlungen Ihres Operateurs. In der Regel können Sie nach einer Woche wieder Make-up auflegen.
  • Bei Beschwerden nach der Operation
    Wenn die örtliche Betäubung nachlässt, können leichte Schmerzen auftreten. Meist sind keine Schmerzmedikamente erforderlich. Nehmen Sie bei Bedarf bitte nur die von Ihrem Operateur empfohlenen Medikamente. Vermeiden Sie Medikamente, die Acetylsalicylsäure (z.B. Aspirin®, ASS®, Godamed®, Thomapyrin®) enthalten. Diese stören die Blutgerinnung und eine Nachblutung kann die Folge sein. Besonders wenn eine ambulante Operation durchgeführt wurde, verständigen Sie bitte Ihren Operateur umgehend bei starken Schmerzen oder einem starken Druckgefühl nach der Operation im Operationsgebiet. Dann muss kontrolliert werden, ob eventuell eine Nachblutung / ein Bluterguss vorliegt.
  • Viel Ruhe nach der OP
    Am Operationstag und den ersten Tagen danach sollten Sie sich viel Ruhe gönnen, mit erhöhtem Oberkörper und auf dem Rücken schlafen und das Operationsgebiet immer wieder mit Unterbrechungen kühlen.
  • Kühlung
    Besorgen Sie sich im Vorfeld der Operation für zu Hause einige weiche Kühlelemente, die Sie in den ersten drei Tagen nach der Operation zum Kühlen nutzen. Achten Sie darauf, immer eine Kompresse auf das Operationsgebiet zu legen, bevor Sie die Kühlelemente auflegen. Diese sollen nur gekühlt, aber nicht gefroren sein, um Schädigungen der Haut zu vermeiden. Eine Dauerkühlung darf aber nicht erfolgen, um Schäden der Haut zu vermeiden.
  • Sonneneinstrahlung vermeiden
    Vermeiden Sie konsequent in den ersten vier Wochen nach der Operation direkte Sonneneinstrahlung. Das Abschwellen würde behindert und damit der Heilungsverlauf verzögert. Außerdem können im Operationsgebiet und im Narbenbereich auffällige dunkle Pigmentierungen auftreten. Aus diesem Grund sollten Sie sich auch in den folgenden Monaten mit einem hohen Lichtschutzfaktor und entsprechender Kopfbedeckung vor Sonne schützen.
  • Kälte vermeiden
    Auch Kälte sollte in den ersten Wochen vermieden werden (z.B. beim Skifahren).
  • Sport aussetzen
    Nach der Operation sollten Sie sich körperlich schonen. Körperliche Belastungen sollten Sie in den ersten 4-6 Wochen möglichst vermeiden. Mit einem Saunabesuch sollten Sie mindestens sechs bis acht Wochen nach der Operation warten.

Welche Art der Betäubung ist für den ästhetischen Gesichtseingriff erforderlich?

Die Operation kann abhängig vom Alter und gegebenenfalls vorhandenen Begleiterkrankungen entweder in Vollnarkose oder in örtlicher Betäubung, ggf. kombiniert mit einem Dämmerschlaf, durchgeführt werden.

Kann der ästhetische Gesichtseingriff ambulant durchgeführt werden oder ist ein stationärer Aufenthalt empfehlenswert?

Abhängig von der Ausdehnung des Eingriffs ist ein stationärer Klinikaufenthalt von ein bis zwei Tagen empfehlenswert. Dieser bietet eine höhere Sicherheit und ermöglicht eine bessere Kontrolle einer möglichen Nachblutung, von Blutergüssen oder Wundheilungsstörungen. Bei einer kleineren Operation ist diese auch ambulant möglich. Dann darf aber kein erhöhtes Operations- oder Narkoserisiko vorliegen und auch äußere Begleitumstände, wie z.B. die Entfernung zur Wohnung des Patienten oder die Möglichkeiten der häuslichen Betreuung nicht dagegen sprechen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Meist wird es sich bei den aufgeführten Operationen um ästhetische Eingriffe handeln. Die Kosten dafür werden weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenkassen übernommen. Eine Ausnahme hiervon besteht bei einer augenärztlich attestierten nennenswerten Einschränkung des Gesichtsfeldes, die vom Augenarzt attestiert werden muss. Zusätzlich ist vor der Operation eine schriftliche Zusage der Krankenkasse einzuholen, dass die Kosten für den Eingriff übernommen werden.

Werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen, müssen Sie diese selbst tragen. Da die erforderlichen operativen Maßnahmen je nach individuellem ästhetischem Problem variieren, entstehen auch unterschiedliche Kosten. Dabei spielen der operative Aufwand und die Operationsdauer sowie die Dauer des notwendigen stationären Aufenthaltes eine Rolle. Nach dem ausführlichen Beratungsgespräch und der Untersuchung erhalten Sie einen individuellen Kostenvoranschlag.

Sollten sich in der Folge einer rein ästhetischen Operation, deren Kosten nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen wurden, medizinisch notwendige Behandlungen aufgrund von medizinischen Komplikationen ergeben, ist Ihre Krankenkasse aufgrund des am 01.04.2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreformgesetzes nach neuester Rechtssprechung nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen (§ 52 Absatz 2 SGB V "Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation [...] zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern"). Es besteht für Sie als Patient die Möglichkeit, eine Folgekostenversicherung für diesen Fall abzuschließen. Ihr Operateur wird Sie darüber informieren.

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