Häufige Fragen zum Thema Ohren-OP

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Wann ist der beste Zeitpunkt zur Korrektur abstehender Ohren?

Ein guter Zeitpunkt für eine Korrektur abstehender Ohren ist bei Kindern erfahrungsgemäß noch vor Schulbeginn, um Kränkungen durch die Mitschüler zu vermeiden. Das Ohr ist im 6. Lebensjahr bereits zu 90 % ausgewachsen und wird seine Form nicht mehr deutlich verändern, so dass eine Operation zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden kann. Selbstverständlich ist es auch möglich eine Ohrkorrektur in jedem späteren Lebensalter vornehmen zu lassen. Bei Kindern hat es sich als sehr wichtig erwiesen, dass sie selbst die Ohrkorrektur wollen bzw. diese zumindest nicht ablehnen. Es empfiehlt sich für Eltern nicht, gegen den Widerstand des Kindes eine Operation zu "erzwingen".

Kann die Ohrkorrektur ambulant durchgeführt werden oder ist ein stationärer Aufenthalt empfehlenswert?

Eine Korrektur der Ohren kann häufig ambulant durchgeführt werden, wenn kein erhöhtes Operations- oder Narkoserisiko vorliegt und auch äußere Begleitumstände, wie z.B. die Entfernung zur Wohnung des Patienten oder die Möglichkeiten der häuslichen Betreuung nicht dagegen sprechen. Die Entscheidung über einen ambulanten oder stationären Eingriff hängt aber auch von der Ausdehnung der Ohrkorrektur ab. Ist der operative Eingriff aufgrund des Befundes technisch sehr umfangreich und müssen verschiedene komplizierte Operationsmethoden miteinander kombiniert werden um ein natürliches Ergebnis zu erzielen, ist das Trauma für das Ohr größer. Dann bietet ein stationärer Aufenthalt eine höhere Sicherheit und wird zur Kontrolle einer möglichen Nachblutung, von Blutergüssen oder Wundheilungsstörungen empfohlen.

Welche Art der Betäubung ist für die Ohrkorrektur erforderlich?

Die Operation kann abhängig vom Alter und gegebenenfalls vorhandenen Begleiterkrankungen in Vollnarkose oder in örtlicher Betäubung, ggf. in Kombination mit einem Dämmerschlaf, durchgeführt werden.

Was passiert nach der Ohrkorrektur?

Ein erster Wechsel des äußeren Verbandes erfolgt meist am ersten postoperativen Tag. Eine eventuell bei der Operation eingelegte Lasche hinter dem Ohr wird dabei schmerzfrei entfernt. Nach 3-6 Tagen wird der äußere Verband durch ein Stirnband ersetzt. Der formende Salbenverband auf dem Ohr wird nach 10 - 14 Tagen abgenommen und die Fäden hinter dem Ohr werden entfernt. Schwellungen und möglicherweise aufgetretene leichte Blutergüsse bilden sich innerhalb einer Woche gut zurück. Das endgültige Ergebnis der Ohrkorrektur ist nach ca. 3 Monaten erreicht. In den ersten Wochen kann eine gestörte Berührungsempfindlichkeit der Ohren festgestellt werden, die sich in der Regel zurückbildet. Die Abstoßung von inneren Fäden kann nach Wochen aber auch noch nach Monaten möglich sein, ist in der Regel aber ohne einen erneuten Eingriff gut zu behandeln.

Wie verhält es sich mit den Narben nach einer Ohrmuschelplastik?

Der Hautschnitt erfolgt versteckt hinter dem Ohr und die Narben sind nach der Heilungsphase in der Regel zart, unauffällig und "von außen" nicht sichtbar. Es ist aber normal, dass die Narbe in der Heilungsphase, das heisst in den ersten Wochen nach der Operation, noch etwas gerötet, eventuell auch dick und etwas härter ist. Gerade in dieser Zeit empfiehlt sich eine gute Pflege, die verhindert, dass eine Infektion auftritt und damit eine unschöne Narbe entstehen könnte. Es gibt bei einigen Menschen allerdings die Neigung zu einer - kaum beeinflussbaren - krankhaften, überschießenden Narbenbildung. Es entsteht ein sogenanntes Keloid. In diesen Fällen wuchert die Narbe krankhaft über ihre eigentliche Begrenzung hinaus. Dies kann sehr störende Formen annehmen. Die Behandlung eines Narbenkeloids ist möglich, ein Therapieerfolg kann nicht garantiert werden.

Was kann ich tun, um das Ergebnis der Ohrkorrektur positiv zu beeinflussen?

  • Medikamente überprüfen
    Schmerz- und fiebersenkende Medikamente, die Acetylsalicylsäure (z.B. Aspirin®, ASS®) enthalten, stören die Blutgerinnung und dürfen daher zwei Wochen vor der geplanten Ohrkorrektur nicht eingenommen werden. Sind Sie auf Medikamente angewiesen, die die Blutgerinnung beeinflussen, besprechen Sie unbedingt mit Ihrem behandelnden Arzt, ob das Absetzen dieser Medikamente möglich oder eine Umstellung der Medikation nötig ist. Das Absetzen darf aber nicht mit einer erhöhten Gefahr der Gerinnselbildung (Thrombose, Embolie) verbunden sein. Informieren Sie Ihren Operateur und den Narkosearzt genau über Ihre Vorerkrankungen und Medikamente. Dazu gehört auch, dass Sie Ihren Operateur über Allergien, z.B. gegen Pflaster oder Desinfektionsmittel informieren.
  • Rauchen einstellen
    Das Rauchen sollte mindestens 4 Wochen vor und nach der Operation eingestellt werden. Rauchen führt zu Durchblutungsstörungen der Haut und es kann in der Folge zu Wundheilungsstörungen und auffälligen Narben kommen.
  • Stirnband tragen
    Kaufen Sie vor der Operation ein Stirnband, dass Sie / Ihr Kind nach Abnahme der ersten Verbände zum Schutz der Ohren für mehrere Wochen tragen können / kann. Dadurch wird das Anliegen der korrigierten Ohren unterstützt. Das Stirnband sollte bequem sein, also weder drücken noch zu leicht verrutschen. Achten Sie insbesondere bei Kindern darauf, dass keine festen Nähte innen zu tasten sind. Diese könnten später zu Heilungsstörungen der Ohren führen. Das Stirnband sollte so breit sein, dass die gesamte Länge des Ohres bedeckt wird.
  • Am Tag vor der Operation
    Es wird empfohlen, die Haare am Tag vor der Operation mit einem desinfizierenden Shampoo zu waschen.
  • Bei Beschwerden nach der Operation
    Besonders wenn eine ambulante Operation durchgeführt wurde, verständigen Sie bitte Ihren Arzt umgehend bei starken Schmerzen oder einem starken Druckgefühl nach der Operation im Operationsgebiet. Dann muss kontrolliert werden, ob eventuell der Verband zu eng sitzt oder ein Bluterguss vorliegt.
  • Hygiene
    Die Haare sollen bitte, solange Verband und Fäden nicht entfernt sind, nicht gewaschen werden. Im Anschluss ist das Waschen der Haare mit lauwarmem Wasser möglich. Die Hygiene hinter dem Ohr in der neu gebildeten Ohrfalte sollte, insbesondere bei Kindern, auch wenn das Operationsgebiet eventuell noch etwas überempfindlich ist, keinesfalls vernachlässigt werden. Es wird empfohlen, die Haut mit Wattestäbchen und z.B. Babyöl mehrfach in der Woche zu reinigen.
  • Unnötige Bewegung vermeiden
    Unnötige Bewegungen, die zu Zug oder Spannung auf den Ohren / den Wundrändern führen, müssen vermieden werden, da sonst die Wundheilung und die Narbenbildung ungünstig beeinflusst werden.
  • Sport aussetzen
    Nach der Operation sollten Sie sich körperlich schonen. Sport, natürlich auch Schulsport, sollte nach der Ohrkorrektur für 2 Monate pausiert werden.
  • Sonneneinstrahlung vermeiden
    Vermeiden Sie in den ersten drei Monaten nach der Operation direkte Sonneneinstrahlung. Das Abschwellen wird dadurch behindert und damit der Heilungsverlauf verzögert.
  • Kälte vermeiden
    Auch Kälte sollte in den ersten drei (bis sechs) Monaten vermieden werden (z.B. beim Skifahren). Gerade bei verminderter Berührungsempfindlichkeit nach der Operation könnte eine Schädigung zu spät bemerkt werden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Man kann nicht von einer generellen Kostenübernahme der Ohrkorrektur bei Kindern ausgehen. Vor einer geplanten Korrektur abstehender Ohren / einer Ohrfehlbildung sollte daher die schriftliche Zustimmung der Krankenkasse eingeholt werden. Bei Erwachsenen werden die Kosten für eine Ohrkorrektur in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.

Werden die Kosten für eine Korrektur der Ohren nicht von der Krankenkasse übernommen, müssen Sie diese selbst tragen. Da die erforderlichen operativen Maßnahmen je nach individuellem ästhetischem Problem variieren, entstehen auch unterschiedliche Kosten. Dabei spielen der operative Aufwand und die Operationsdauer sowie die Dauer des notwendigen stationären Aufenthaltes eine Rolle. Nach dem ausführlichen Beratungsgespräch und der Untersuchung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag.

Sollten sich in der Folge einer rein ästhetischen Operation, deren Kosten nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen wurden, medizinisch notwendige Behandlungen aufgrund von medizinischen Komplikationen ergeben, ist Ihre Krankenkasse aufgrund des am 01.04.2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreformgesetzes nach neuester Rechtssprechung nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen (§ 52 Absatz 2 SGB V "Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation [...] zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern"). Es besteht für Sie als Patient die Möglichkeit, eine Folgekostenversicherung für diesen Fall abzuschließen. Ihr Operateur wird Sie darüber informieren.

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